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Grünes Licht für neue Teilnahmebedingungen beim Swiss Travel Pass

Die vom Strategischen Ausschuss Direkter Verkehr (StAD) im Frühjahr festgelegten Rahmenbedingungen für die Teilnahme am «General-Bereich» des Swiss Travel Passes werden definitiv eingeführt. Im Juli bewilligte auch das Bundesamt für Verkehr die Änderungen.

Im Rahmen des Swiss Travel Systems (STS) positioniert der öffentliche Verkehr der Schweiz Angebote, mit welchen Touristinnen und Touristen während eines beschränkten Zeitraums das Land bereisen können. Am 17. April 2019 beschloss der Strategische Ausschuss Direkter Verkehr (StAD), neue Rahmenbedingungen für die Teilnahme von Transportunternehmen am Anwendungsbereich «General-Bereich» des Swiss Travel Pass festzulegen.

Gemäss diesem Entscheid können sich alle Transportunternehmen am General-Bereich des Swiss Travel Passes beteiligen, die auf ihren Strecken auch das Generalabonnement akzeptieren – sich also am «General-Bereich» des Tarifs 654 (GA) beteiligen. Dieser Beschluss wurde im Mai auch durch die Gesamtheit der am Direkten Verkehr teilnehmenden Transportunternehmen im Rahmen einer Gesamtumfrage klar gestützt. Im Juli bewilligte schliesslich auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) die notwendigen Anpassungen am derzeit gültigen Übereinkommen 510.

Somit treten die neuen Teilnahmebedingungen per 1. Januar 2020 in Kraft.


Grünes Licht für neue Teilnahmebedingungen beim Swiss Travel Pass