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SwissPass

Seit dem 1. August 2015 erhalten Kundinnen und Kunden ihr General- oder Halbtaxabonnement auf dem SwissPass. Seit der Lancierung werden die auf dem SwissPass referenzierten öV-Leistungen stetig ausgebaut. Neben vielen Verbundabonnementen sind u.a. auch der Velo-Pass, das seven25, der Monatsklassenwechsel zum GA sowie das Ausflugs-Abo auf dem SwissPass erhältlich. Neben Zug, Bus und Schiff ermöglicht der SwissPass zudem die Nutzung von diversen Partnerdiensten, von Mobility Carsharing über Skiabonnemente bis zu PubliBike. Der öffentliche Verkehr der Schweiz vereinfacht damit den Zugang zu den Mobilitätsdienstleistungen weiter und entwickelt den SwissPass zum Schlüssel für Mobilität, Freizeit, Sportveranstaltungen und kulturelle Anlässe.


Abbildung des SwissPass

Der SwissPass ist eine Karte mit einem Chip und setzt auf die bewährte RFID-Technik, die in der Schweiz beispielsweise in Skigebieten bereits erfolgreich im Einsatz ist. Auf dem SwissPass aufgedruckt sind lediglich Foto, Name, Geburtsdatum und Grundkarten- sowie Kundennummer. Dadurch kann er als Trägermedium für Abonnemente und Tickets des öffentlichen Verkehrs aber auch für weitere Partnerdienste wie beispielsweise den Zutritt zu MobilityCarsharing oder für Skipässe genutzt werden.

Fakten zum SwissPass

Das ist der SwissPass

  1. Der SwissPass wurde am 1. August 2015 schweizweit eingeführt.
  2. Der SwissPass ist die rote Plastikkarte des öffentlichen Verkehrs, sie hat die blauen Karten für General- und Halbtaxabonnement abgelöst. Die mit einer RFID-Chipkartentechnologie ausgestattete Karte erlaubt zudem die Kombination mehrerer öV-Leistungen. So können neben dem GA und Halbtax auch Verbundabonnemente, das seven25 oder das Ausflugs-Abo und viele weitere Produkte auf den SwissPass geladen werden.
  3. Der SwissPass ist nicht nur Träger von öV-Leistungen, sondern auch von Partnerdiensten. So können der Zugang zu PublikBike, SchweizMobil oder MobilityCarsharing sowie Skipässe von verschiedenen Schweizer Skidestinationen auf die Karte geladen werden. Die Partnerdienste werden laufend ausgebaut und ergänzt.
  4. Für die Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass in Zukunft mit einer einzigen Karte fast alle Transportangebote des öffentlichen Verkehrs der Schweiz genutzt werden können.

Was ändert sich für die Kundinnen und Kunden?

  1. Mit der Einführung des SwissPass müssen die Kundinnen und Kunden beim Kauf eines GA oder Halbtax-Abos einmalig einen Vertrag unterzeichnen.
  2. Das Halbtax-Abo und das GA verlängern sich automatisch. Die Kundinnen und Kunden werden 60 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist per Brief auf die Verlängerung aufmerksam gemacht.
  3. Eine Kündigung der Abonnemente ist online, am Schalter, per Brief oder per Telefon möglich.
  4. Auf dem SwissPass ist nicht ersichtlich, welche Leistungen die Kundin oder der Kunde besitzt. Die Leistung ist nicht mehr wie bis anhin auf der Karte aufgedruckt.
  5. Die Leistung wird elektronisch vom jeweiligen Transportanbieter kontrolliert.
  6. Damit eine Kontrolle des SwissPass erfolgen kann, muss der Fahrgast die Karte dem Kontrollpersonal aushändigen. Die Kontrolle dauert voraussichtlich etwas länger als bisher.
  7. Jede Kundin und jeder Kunde kann sich mit dem SwissPass auf www.swisspass.ch registrieren. Über ihr Kundenkonto auf www.swisspass.ch bleiben die Kundinnen und Kunden informiert, können die Gültigkeit ihrer Abonnemente einsehen, Rechnungen bezahlen, Partnerdienste aktivieren und die eigenen Daten verwalten.

SwissPass und Datenschutz

  1. Der Betrieb der Kontrolldatenbank wurde per Ende März 2016 eingestellt. Es werden keine Bewegungsdaten mit dem SwissPass erhoben. Die öV-Branche strebt klare Rechtsgrundlagen an, die eine Weiterentwicklung von kundenfreundlichen Tarifsystemen ermöglichen.
  2. Der Datenschutz hat für die Branche höchste Priorität. Für den Betrieb von zukunftsträchtigen und kundenfreundlichen digitalisierten Ticketsystemen sind die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs jedoch darauf angewiesen, dass Daten zu Kontroll- und Verrechnungszwecken erfasst werden können. Dies jeweils unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse, der Verhältnismässigkeit und den gesetzlichen Grundlagen.
  3. Auf dem Chip sind keine Personendaten und Leistungen gespeichert. Niemand kann den SwissPass und seinen Besitzer «orten».
  4. Geht ein Kontrollgerät verloren oder wird gestohlen, kann es sofort gesperrt werden. Niemand kann damit auf die Kundendatenbank des öffentlichen Verkehrs zugreifen.
  5. Mit dem SwissPass kann kein Bewegungsprofil erstellt werden. Wenn ein SwissPass kontrolliert wird, werden keinerlei Daten gespeichert. Niemand weiss, wo der Kunde eingestiegen ist oder wo er wieder aussteigen wird. Ausnahme: Wenn der Kunde SwissPass Mobile nutzt, werden Kontrolldatensätze gespeichert, um Missbrauch zu verhindern.
  6. Die Kontrolldaten dürfen nicht zu Marketingzwecken verwendet werden und werden auch nicht verkauft. Es werden zu keiner Zeit Daten an Dritte verkauft. Zu Marketingzwecken werden keine Kontrolldaten verwendet.

Kündigung / automatische Erneuerung

  1. SwissPass-Kundinnen und -Kunden werden transparent mit einem personalisierten Einführungsmailing auf die automatische Erneuerung des GA- und Halbtax-Abo aufmerksam gemacht.
  2. Die Kundinnen und Kunden erhalten 60 Tage vor Ablauf der Gültigkeit ihres Abonnements einen Brief, in dem sie auf die Möglichkeit der Kündigung per Ende des Folgemonats erinnert werden.
  3. Das Halbtax-Abonnement kann jeweils per Ende eines Abo-Jahres gekündigt werden.
  4. Die Mindestvertragsdauer Ihres GA beträgt 6 Monate (seit 13. Dezember 2020). Vor Ablauf dieser 6 Monate ist keine vorzeitige Kündigung möglich.
  5. Gekündigt werden kann online auf dem Kundenportal www.swisspass.ch, schriftlich, per Telefon oder am Schalter.
  6. Der Kunde kann auf www.swisspass.ch eine SMS-Erinnerungsfunktion aktivieren, mit der er rechtzeitig auf den Kündigungstermin aufmerksam gemacht wird.

Mein Abo verwalten

  1. Die Aboverwaltung des SwissPass kann über das Internetportal www.swisspass.ch bequem von zu Hause oder unterwegs erledigt werden. Die öV-Kundinnen und -Kunden erhalten dort Informationen über ihre Abonnemente (Gültigkeit) und können ausstehende oder bereits bezahlte Rechnungen einsehen. Ausserdem können die Angebote der Partner gebucht werden (siehe Parnterdienste).
  2. Die Abonnemente können online gekauft und auch gekündigt werden.

Der SwissPass im Ausland

  1. GA- und Halbtax-Kundinnen und Kunden, welche einen internationalen Fahrausweis kaufen, erhalten zusätzlich einen Beleg, eine internationale Ermässigungskarte, welche vom Zugpersonal im Ausland kontrolliert werden kann. Die Rabatte für GA- und Halbtax-Inhaber bei ausländischen Bahnen bleiben unverändert.
  2. Beim Kauf eines Online-Ticktes wird der Beleg, die internationale Ermässigungskarte, automatisch ausgedruckt.

Partnerdienste

  1. Der Swiss Pass ist mehr als ein GA oder Halbtax, es bietet Zusatzdienstleistungen von Partnerfirmen an, welche die Kundinnen und Kunden über das Internetportal www.swisspass.ch  buchen können. Es gelten die Vertragsbedingungen der Partnerfirmen.
  2. Die Partnerdienstleistungen werden laufend ausgebaut. Eine Übersicht sämtlicher Partnerdienste finden Sie hier.
  3. Für viele Wintersportdestinationen können Abonnemente vorgängig bezogen und auf den SwissPass geladen werden. Sie sparen sich damit das Anstehen an der Talstation.




Mehr zum Thema

Bestimmungen SwissPass Mobile (PDF)