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SwissPass: Bericht des Eidgenössischen Datenschützers und Stellungnahme der Branche

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kritisierte in seinem Bericht vom 4. Januar 2016 unter anderem die Aufbewahrungsfrist der SwissPass Kontrolldaten (90 Tage). Begründet wurde dies mit einer fehlenden Rechtsgrundlage als Basis für die Datenspeicherung, da es sich um besonders schützenswerte Personendaten handelt. Die SBB und der VöV folgten den Empfehlungen des EDÖB in sämtlichen Punkten und löschten die Kontrolldaten per Ende März. Die Branche ist jedoch bestrebt, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit zeitgemässe elektronische Ticketsysteme eingeführt werden können.

Der Eidgenössiche Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB hat die Kontrolle des SwissPass überprüft und seine Empfehlungen an die Branche in einem Bericht festgehalten. Der zentralste Kritikpunkt des EDÖB ist die Aufbewahrungsfrist der Kontrolldaten von 90 Tagen. Die Aufbewahrungsfrist insbesondere von positiven Kontrollergebnissen sei nicht „verhältnismässig“ und es fehlten die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Speicherung dieser besonders schützenswerter Personendaten. Die Kritik des EDÖB richtete sich ausserdem auf die unklare Inhaberschaft der Datensammlung und er erachtet das brancheninterne Regelwerk Datennutzung als ungenügend zur Regelung des Informationssystems, der Datenaufbewahrung, der Datenaufbereitung und der Zugriffsberechtigungen.

Damit eine rechtmässige Kontrolldatenbank geführt werden kann braucht es eine gesetzliche Grundlage im materiellen Sinne (z.B. Bundesratsverordnung oder Bundesgesetz). Die SBB und der VöV folgen sämtlichen Empfehlungen des EDÖB und haben die Kontrolldatenbank gelöscht.

Damit keine Daten mehr erfasst werden können, müssen die Transportunternehmen die Version 16.2.0.0 der Kontrollsoftware „Koserv“ auf ihren Kontrollgeräten installieren.

Damit zeitgemässe und kundenfreundliche Ticketsysteme eingeführt werden können, braucht es aber eine minimale Erfassung von Kunden- und Reisedaten. Der VöV ist bestrebt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen in enger Zusammenarbeit mit dem EDÖB zu schaffen.

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