Das Regelwerk Datennutzung öV (ReDöV) regelt die Nutzung von Daten, welche aus dem Verkauf von personalisierten Fahrausweisen durch Transportunternehmen, Verbünde und Dritte generiert werden. Das ReDöV gilt seit 1. Juni 2021 als Standard für die Branche und ist Bestandteil des Übereinkommens 500. Ursprünglich wurde als Frist für die technische Umsetzung des Regelwerks der 30. Juni 2022 festgelegt. In der Zwischenzeit wurde jedoch klar, dass die fristgerechte Umsetzung aufgrund der hohen Komplexität nicht möglich ist. Zudem tritt auf Bundesebene das revidierte Datenschutzgesetz erst per 1. September 2023 statt wie vorgesehen auf Anfang 2023 in Kraft. Aus diesen Gründen hat der Strategierat Anfang Juli beschlossen, die Umsetzungsfrist zu verlängern. Gleichzeitig hat er einige Präzisierungen im Regelwerk freigegeben.
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