Die Transportunternehmen des Nationalen Direkten Verkehrs (NDV) und der regionalen Tarifverbünde haben sich in der Alliance SwissPass zusammengeschlossen. Darin verschmelzen die bisherigen Rahmenbedingungen des Übereinkommens 510 des NDV sowie der Vereinbarung 551 der öV-Verbünde. Die beiden Tarifwelten des öffentlichen Verkehrs der Schweiz rücken näher zusammen und üben den Schulterschluss – zum Wohle der Kundinnen und Kunden.
Die Alliance SwissPass als Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs und Zusammenschluss von 250 Transportunternehmen und 20 Verbünden engagiert sich schweizweit für harmonisierte, verständliche und wirtschaftliche Tarifbestimmungen, moderne und attraktive Vertriebslösungen sowie kundenorientierte Sortimente und Informationssysteme.
Der Nationale Direkte Verkehr (NDV) der Schweiz basiert auf einer Bestimmung des Personenbeförderungsgesetzes, welche die Transportunternehmen zur Zusammenarbeit verpflichtet. Dass Reisende unabhängig des Transportmittels und -unternehmens mit einem einzigen Transportvertrag – sprich einem einzigen Billett – die meisten öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, macht das Schweizer öV-System weltweit einzigartig. Es handelt sich also um einen gesamtschweizerischen Tarifverbund. Zu seinen bekanntesten Produkten zählen das General- und das Halbtaxabonnement.
Der Nationale Direkte Verkehr (NDV) basiert auf den folgenden Prämissen und Visionen:
In der Schweiz gibt es rund 250 verschiedene Transportunternehmen. Es ist aber trotzdem möglich, mit einem einzigen Billett auf unterschiedlichen Verkehrsmitteln, wie Bahn, Bus, Schiff und Seilbahnen, zu fahren – und dieses Billett auch an praktisch jeder Verkaufsstelle zu beziehen. «Eine Reise, ein Ticket» lautet der erste NDV-Grundsatz.
Daneben, dass nur ein Fahrausweis für eine Reise benötigt wird, hat der NDV noch einen weiteren Vorteil: Auf langen Reisen wird ein Distanzrabatt gewährt, der auch übergreifend für Reisen mit verschiedenen Transportunternehmen gilt. Weiter fahren wird belohnt.
Der Nationale Direkte Verkehr kennt weder Reservationspflicht noch Zugsbindung. Mit einem normalen Billett kann für einen ganzen Tag jeder Zug für die gelöste Fahrt benutzt werden. Die NDV-Abonnemente wie z. B. das Generalabonnement bieten einem sogar während eines gesamten Jahres freie Fahrt auf praktisch allen Linien der Transportunternehmen.
Der NDV bringt jedoch nicht nur den Fahrgästen Vorteile, sondern auch den beteiligten Transportunternehmen (TU). Die Attraktivität des Gesamtsystems lässt mehr Kundinnen und Kunden auf Bahn, Bus, Schiff und Seilbahn umsteigen. Davon profitieren alle beteiligten TU, einerseits durch höhere Einnahmen, andererseits durch eine Verbesserung des Modal-Splits. Mit dem Beitritt zum NDV schliessen sich die TU einem schweizweiten Distributionsnetz und einer Vermarktungsorganisation mit enormer Kommunikationskraft an. Wenn jede TU ein eigenes Distributionsnetz unterhalten müsste, würde dies zu deutlich höheren Kosten führen.
Die rechtliche Basis des Nationalen Direkten Verkehrs (DV) bilden die Artikel 16 und 17 des Personenbeförderungsgesetztes (PBG), welche die Transportunternehmen zur Kooperation verpflichten. Die Artikel 56 und 57 der Verordnung über die Personenbeförderung erläutern die Artikel des PBG zusätzlich. Die Transportunternehmen des NDV sind in der Alliance SwissPass mit den Tarifverbünden zusammengeschlossen. Der Themenbereich der Zusammenarbeit sowie organisatorische Formalitäten sind im Übereinkommen 500 (Ue500) (PDF), den gemeinsamen Statuten der Alliance SwissPass, festgehalten. Noch einen stärkeren Detaillierungsgrad weisen die gemeinsamen Tarife und Vorschriften auf, welche auch wichtige spezifische Fragestellungen des NDV regeln.
Die Verwaltung und Organisation der Alliance SwissPass und damit auch des Nationalen Direkten Verkehrs übernimmt die Geschäftsstelle der Alliance SwissPass. Gemeinsame Branchenentscheide werden in den Gremien der Alliance SwissPass gefällt, welche im Übereinkommen 500 festgelegt und reglementiert sind.
Das Pendant zum Nationalen Direkten Verkehr auf regionaler Ebene sind die Tarifverbünde. Auch sie bieten den Reisenden über mehrere Transportunternehmen hinweg einen gemeinsamen Tarif für ein bestimmtes Gebiet an, sind inhaltlich also grundsätzlich gleich aufgebaut wie der Nationale DV. Der grosse Unterschied: Sie sind nicht gesetzlich gefordert. Sie agieren auf Bestellung durch Kantone oder den Bund.
In der Schweiz gibt es derzeit 20 regionale Tarifverbünde. Unterschieden wird dabei zwischen
In den 1980er-Jahren entstand der erste öV-Verbund in der Schweiz. Bis auf die alpinen Gebiete sind heute alle Regionen in einen Verbund integriert. Die Verbünde haben sich zwecks besser Koordination von verbundsübergreifenden Themen in der «Versammlung der Verbünde» zusammengeschlossen.
Erfahren Sie mehr über die einzelnen Verbünde und deren Organisationen in den Verbundsporträts.