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Informationen zur COVID-19-Pandemie

Auf dieser Seite informiert die öV-Branche laufend über Änderungen bei den Sortimenten sowie den Tarifbestimmungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und hält die Antworten auf die wichtigsten tarifarischen Fragen fest.


Stand: 30. März 2022

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 die Aufhebung der letzten Corona-Massnahmen per 1. April 2022 definitiv bestätigt. Damit entfällt ab diesem Datum auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Dadurch wird auch das Schutzkonzept hinfällig und deshalb ersatzlos aufgehoben. Es gelten vollumfänglich wieder die regulären, bestehenden Tarifbestimmungen. Zudem endet auch die Koordinationsaufgabe der Systemführerschaft in Bezug auf COVID-19, die betriebliche Verantwortung geht wieder vollumfänglich zu den Transportunternehmen über.

Fragen & Antworten

Frage Antwort
Ich arbeite auf Anordnung respektive aufgrund veränderter Bedingungen vermehrt im Homeoffice und benötige mein Abonnement nicht mehr. Kann ich mir die Kosten erstatten lassen? Die meisten öV-Abonnemente können zu den regulären bestehenden Bedingungen erstattet werden, so etwa General-, Verbund-, seven25-, Strecken-, Modul- oder Ausflugsabos. Weitere Angaben finden Sie im Tarif 600.9. Hinterlegungen sind mit Ausnahme des Generalabonnements nicht möglich. Die Alliance SwissPass wird keine weiteren ausserordentlichen Kulanzmassnahmen ergreifen.
Warum gibt es keine Entschädigung für die Zeit der Homeofficepflicht?
  • Es gibt keine nationalen, koordinierten Angebotsreduktionen im öffentlichen Verkehr. Auch zum Schutz der Reisenden behält der öffentliche Verkehr die Kapazitäten bei und bietet seinen Kundinnen und Kunden eine saubere, sichere Reisemöglichkeit an.
  • Unter Einhaltung des Schutzkonzepts ist die Nutzung des öV sicher.
  • Es wird nicht explizit geraten, die öffentlichen Transportmittel zu meiden.
  • Das Risiko von Restriktionen (wie beispielsweise der Pflicht zu Homeoffice) war beim Kauf des Fahrausweises bekannt.
  • Die öV-Branche hat im Frühling 2020 bereits Kulanzmassnahmen für insgesamt über 100 Mio. Franken beschlossen.
  • Die Alliance SwissPass rechnet für die Jahre 2020 bis 2023 mit einem Verlust von mehreren Milliarden Franken, der im Regional- und Ortsverkehr zu einem wesentlichen Teil durch die Transportunternehmen und die Bestellerorganisationen – Bund, Kantone und Gemeinden – aufgefangen werden muss.
  • Viele Abonnemente bieten auch bei vorübergehend reduzierter Nutzung noch einen Rabatt.
Aber während dem Lockdown im Frühling 2020 gab es eine Entschädigung?!
  • Damals wurde das öV-Angebot national und grossflächig zurückgefahren.
  • Der Bundesrat riet, Bahnen, Busse, Schiffe und Seilbahnen möglichst zu meiden. Es bestanden noch keine ausreichenden Schutzkonzepte.
  • Die Einschränkungen und Veränderungen kamen plötzlich und unerwartet.
Wie kann ich bereits gekaufte Einzelfahrausweise erstatten lassen? Es gelten wie bei den Abonnementen die regulären Tarifbestimmungen.
Weshalb können Abonnemente während der COVID-19-Pandemie nicht ausnahmsweise hinterlegt werden? Eine Hinterlegung ist gemäss den geltenden Tarifbestimmungen nur beim GA möglich. Viele weitere öV-Abonnemente können zu den regulären bestehenden Bedingungen erstattet werden. Viele Abonnemente sind aufgrund der längeren Gültigkeitsdauer stark rabattiert (bei den Jahresabos für Strecken oder Verbünde zum Beispiel sind oft zwei bis drei Gratismonate inkludiert).
Welche Rahmenbedingungen gelten bei der Hinterlegung des GA?
  • Die Hinterlegung kann online, am Schalter oder telefonisch erfolgen.
  • Sie kann zwischen fünf und 30 Tage dauern.
  • Die Hinterlegung ist gebührenfrei.
  • Für die hinterlegten Tage erfolgt eine Gutschrift auf die nächste Abonnementsrechnung. Bei einer Kündigung wird die Gutschrift via IBAN ausbezahlt (keine Barauszahlung).
  • Ausgeschlossen von der Hinterlegung sind die GA-Produkte Familie Kind, Familie Jugend, Lernende, Geschäftskunden, Politiker und Hund.
Wird aufgrund der Pandemie die maximale Hinterlegungsdauer des GA ausgeweitet? Nein, es gelten die regulären Tarifbestimmungen gemäss Tarif 654.
Welchen Betrag erhalte ich bei einer Erstattung des GA zurück? Vom Kaufpreis werden pro genutztem Abomonat 9 Prozent abgezogen. Der Restbetrag wird zurückerstattet.
Kann das Halbtaxabonnement ebenfalls hinterlegt oder pro rata erstattet werden? Beim Halbtaxabonnement ist eine unterjährige Kündigung ausgeschlossen. Eine pro rata Erstattung erfolgt ausschliesslich in den folgenden Fällen: Todesfall, ärztlich bestätigte Reiseunfähigkeit oder Kauf eines GA.
Weshalb können Tageskarten Gemeinde nicht bei den öV-Verkaufsstellen zurückgegeben werden? Die Gemeinden erwerben jährlich ein Set an Tageskarten käuflich bei der öV-Branche. Sie sind anschliessend auch für sämtliche Distributionsfragen zuständig. Dies ermöglicht einen attraktiven Verkaufspreis der Tageskarten Gemeinde.

Kontakt


Anpassungen Tarife und Sortimente während der «Ausserordentlichen Lage» im Frühling 2020

Das öV-Angebot wurde während der ausserordentlichen Lage vom 17. März bis zum 10. Mai 2020 auf Empfehlung des Bundesrates heruntergefahren. Die öV-Branche kam ihren Abonnentinnen und Abonnenten mit Kulanzmassnahmen im Gesamtwert von über 100 Mio. Franken entgegen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Übersichtsseite.