Im Rahmen der Arbeitsgruppe „DV-Verbünde – Harmonisierung» wurde das Thema „einheitlicher Service après vente» (SAV) thematisiert. In den Diskussionen wurde deutlich, dass diese SAV-Vorgänge bereits weitgehend koordiniert wurden und es einzig beim SAV-Fall „Ersatz“ noch einer einheitlichen Handhabung bedarf. Der Strategische Ausschuss der Verbünde bittet die Transportunternehmen, ihre Regelungen entsprechend anzupassen.
Im Rahmen der Arbeitsgruppe „DV-Verbünde – Harmonisierung» wurde auch das Thema „einheitlicher Service après vente» (SAV) angegangen. Insbesondere ging es dabei um folgende Punkte:
Dabei zeigte sich, dass die SAV-Vorgänge bereits heute weitgehend harmonisiert sind. Einzig beim Thema „Ersatz“ gibt es keine abgestimmte Regel. Der Strategische Ausschuss der Verbünde hat davon Kenntnis genommen. Er bittet die Transportunternehmen, sich für die Regelung in den Verbünden sowie für ihre interne Regelung dem Vorgehen gemäss Tarifen 650 / 654 anzuschliessen und im SAV-Fall «Ersatz» die Gebühr - sofern eine solche erhoben wird - auf CHF 30.- zu harmonisieren.