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Senkung des Mehrwertsteuersatzes – was ist zu tun?

Am 24. September 2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Vorlage zur Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Aus diesem Grund wird per 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte auf 7,7% gesenkt. Die Branche hat sich entschieden, dass die Preise auch mit der Senkung des Mehrwertsteuersatzes konstant gehalten werden.

Aufgrund der abgelehnten Reform der Altersvorsorge 2020 wird die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte auf 7,7% gesenkt. Die Branche hat sich entschieden, dass die Preise auch mit der Senkung des Mehrwertsteuersatzes konstant gehalten werden und hat dazu die untenstehende, offizielle «Sprachregelung» erarbeitet

Per 01. Januar 2018 wird die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte auf 7,7% gesenkt, da die IV-Zusatzfinanzierung wegfällt. Dies führt für die Wirtschaft zu Mehreinnahmen, sofern sie die Preise für ihre Produkte und Dienstleistungen nicht senkt. Die öV-Branche hat sich entschieden, dass die Preise auch mit der Senkung des Mehrwertsteuersatzes konstant gehalten werden. Grund dafür ist einerseits die Kompensation der voraussichtlichen Teuerung 2017 von + 0.5%. Andererseits vermochte die Tarifmassnahme im Dezember 2016 die zusätzlichen Kosten der Trassenpreiserhöhung ab 2017 nicht vollständig zu decken. Eine Umsetzung wäre aufgrund des tiefen Betrags und der Rundung zudem sehr schwierig. Wir rechnen aufgrund der aktuellen politischen Diskussion damit, dass die MwSt. wieder auf 8% angehoben wird.

Auf den Fahrausweisen und Abonnement muss per 1. Januar 2018 der neue Mehrwertsteuersatz von 7.7% aufgedruckt und die Mehrwertsteuerabrechnung entsprechend angepasst werden. In den zentralen Systemen des Direkten Verkehrs werden diese Anpassungen vorgenommen, wir bitten Transportunternehmen und Verbünde, die nicht den zentralen Systemen angeschlossen sind, die zuständigen Personen in ihren Unternehmen und informieren und sämtliche notwendigen Anpassungen zu veranlassen.