Im Rahmen der KVP wurde das weitere Verfahren für eine allfällige Erstellung der zentralen Instanz für den Abgleich der Daten für Reisende ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis festgelegt. Interessierte TU, die am bevorstehenden Einladungsverfahren teilnehmen möchten, können sich bis zum 7. August 2017 bei Reto Steiner melden.
Im Jahre 2015 wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine gemeinsame zentrale Instanz für den Abgleich für Reisende ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis festgelegt. Auf dieser Basis erarbeitete eine Arbeitsgruppe der KVP die Grundlagen, Arbeitshypothesen und Anforderungen für eine gemeinsame branchenweite Lösung. Im Zentrum steht die Frage, ob die Branche eine solche gemeinsame Lösung eine Art „Schwarzfahrerdatenbank“ überhaupt einsetzen möchte, und wenn ja, wer diese betreiben soll.
Der KVP-Antrag vom Oktober 2016 hat einen Lösungsansatz skizziert, der nicht auf einer eigentlichen Datenbank sondern auf dem Datenaustausch der verschiedenen Systeme basiert. Um eine grobe Kostenschätzung dieser Lösung vornehmen zu können, wird es ein Einladungsverfahren bei den Transportunternehmen geben.
Die Kommission Vertrieb Personenverkehr KVP hat im Rahmen ihrer Sitzung vom 20. Juni 2017 das weitere Vorgehen in dieser Frage festgelegt. Die Arbeitsgruppe hat die notwendigen Unterlagen für das Einladungsverfahren (Anforderungskatalog etc.) ausgearbeitet.
Ziel ist es, dass bis Ende Jahr beschlossen ist, ob eine zentrale Instanz für den Abgleich der entsprechenden Daten von Reisenden ohne oder nur mit teilgültigem Fahrausweis gebaut werden soll. Ausserdem soll bei einem positiven Entscheid festgelegt werden, welche TU mit dem Bau und dem Betrieb beauftragt werden soll.
Im Rahmen des Einladungsverfahrens sollen ca. fünf Schweizer Transportunternehmen angeschrieben werden. Schweizer Transportunternehmen, welche Interesse am Erhalt der Unterlagen zum Einladungsverfahren haben, können sich bis am 7. August 2017 bei reto.steiner@ch-direct.org melden. Der Vergabeentscheid liegt bei der KVP.