Mit der Neuerhebung und Berechnung des Verteilschlüssels für den Marschbefehl wurden die bestehenden Anwendungsbereiche überprüft und bereinigt. Die Anpassungen wurden durch die Kommission Markt Personenverkehr (KMP) genehmigt. Der neue Verteilschlüssel Marschbefehl wird nach der Genehmigung durch die KMP im September 2016 an die Transportunternehmen versendet.
Bei der letztjährigen Erhebung und Neuberechnung des Verteilschlüssels für den Marschbefehl wurden die bestehenden Anwendungsbereiche der Vorschrift 520 (u.a. Ortsverkehre und Überlandlinien) überprüft und bereinigt. Viele Transportunternehmen haben diese Gelegenheit genutzt und ch-direct den Antrag um Bereinigung und Aufnahme in die entsprechenden Anwendungsbereiche gestellt.
Wir danken für Ihre aktive Mitarbeit. Sämtliche Gesuche wurden von der KMP an ihrer Sitzung vom 29. April 2016 gutgeheissen, wie wir dies den betroffenen Transportunternehmen bereits mitgeteilt haben. Der bereinigte Anwendungsbereich tritt auf 11. Dezember 2016 in Kraft.
Der neue Einnahmenverteilschlüssel Marschbefehl wird am 2. September 2016 der Kommission Markt Personenverkehr (KMP) vorgelegt werden. Im Falle einer Verabschiedung wird er in der Folge an alle am Anwendungsbereich per 11. Dezember 2016 beteiligten TU versendet und auf der Homepage von ch-direct einsehbar sein.