Trotz erwarteter Ertragseinbussen von 25 bis 30 Prozent verzichtet der öffentliche Verkehr für 2021 auf eine Preiserhöhung. Um die Attraktivität des öV weiter zu erhöhen, setzt die Branche gleichzeitig diverse Sortimentsmassnahmen um. So können Kundinnen und Kunden künftig eine GA-Monatskarte kaufen, ohne dazu ein Halbtax-Abo zu benötigen. Alle 25-Jährigen erhalten einen Rabatt von 500 Franken auf das GA. Alleinreisende Kinder fahren in Zukunft bis zum 6. Geburtstag gratis, danach bis zum 16. Geburtstag für maximal 19 Franken pro Tag. Mit dem Sparklassenwechsel sowie der Sparkleingruppe wird zudem das Sparsortiment ausgebaut. Schliesslich erhalten Reisende ab 2021 bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung für ihren Fahrausweis.
Auch im öffentlichen Verkehr hat die COVID-19-Pandemie tiefe Spuren hinterlassen. In den vergangenen drei Monaten büssten die Transportunternehmen und Tarifverbünde fast zwei Drittel ihrer Umsätze ein. Vor allem der Verkauf von Einzelbilletten brach zeitweise fast komplett ein. Derzeit liegt er noch rund 60 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die Nachfrage im öffentlichen Verkehr wird sich in diesem Jahr höchstwahrscheinlich nicht wieder vollständig erholen. Im öV Schweiz wird für das Jahr 2020 derzeit mit einem Rückgang der Gesamteinnahmen von 25 bis 30 Prozent gegenüber 2019 gerechnet.
Trotz dieser Aussichten hat sich die Branche dazu entschlossen, die Preise im kommenden Jahr nicht zu erhöhen. Somit ist das Preisniveau seit vier Jahren im Durchschnitt stabil geblieben, dank verschiedenen Sparangeboten konnte es punktuell sogar gesenkt werden. Die Kostensenkungen aufgrund der tieferen Trassenpreise ab 2021 werden gemäss der Verordnung des Bundesamts für Verkehr im Regionalen Personenverkehr an die Besteller weitergegeben, wodurch die Steuerzahler entlastet werden.
Auch im Hinblick auf die Rückgewinnung von Kundinnen und Kunden in den öffentlichen Verkehr nach der Pandemie nimmt die Branche für 2021 einige Änderungen zur Verbesserung des Sortiments vor. Ein wichtiger Eckpfeiler bleibt das Generalabonnement. Neu eingeführt werden die GA-Monatskarte (ohne Halbtaxbindung) und das «GA für 25-Jährige». Mit der GA-Monatskarte können Kundinnen und Kunden flexibel während kurzen Zeitspannen vom GA-Komfort profitieren. Im Gegenzug wird die Mindestvertragsdauer des Jahres-GA von vier auf sechs Monate erhöht. Dank dem GA für 25-Jährige erhalten alle 25-Jährigen einen Rabatt von 500 Franken. Der Übergang zum Erwachsenen-GA wird somit abgestuft. Dadurch abgelöst wird das rabattierte «GA Junior für Studierende» 25 bis 30 Jahre. Es stellt einen Sonderfall dar und führt zu einer Ungleichbehandlung innerhalb dieser Altersgruppe. Als einmalige Abfederungsmassnahme erhalten alle Inhaberinnen und Inhaber dieses Abos beim Wechsel auf das GA Erwachsene 500 Franken gutgeschrieben. Neu profitieren somit nicht nur Studierende, sondern auch 25-Jährige im Berufsleben von einem Rabatt.
Für die jüngere Kundschaft gibt es weitere gute Nachrichten:
Ausgebaut wird auf 2021 auch das Sortiment der Sparangebote. Der Sparklassenwechsel wird es Kundinnen und Kunden mit einem Fahrausweis für die 2. Klasse ermöglichen, bei entsprechender Verfügbarkeit günstig in die 1. Klasse zu wechseln. Das Angebot der «Sparkleingruppe», welches im Verlauf des kommenden Jahres eingeführt wird, richtet sich an Gruppen von drei bis neun Personen. Es soll kleineren Gruppen ermöglichen, günstig dieselbe Verbindung zu nutzen. Beide Angebote richten sich am bestehenden Sparsortiment aus, sind ausschliesslich online buchbar und erfolgen mit Zugsbindung.
Änderungen erfährt schliesslich auch das Hundesortiment. Das bisherige Hunde-GA zum Preis von 805 Franken wird durch den Hunde-Pass ersetzt – und kostet nur noch 350 Franken. Dafür entspricht der Hunde-Pass neu einer 1:1-Beziehung zwischen dem Hund und einem Halter – sprich der Hund ist auf den Besitzer eingetragen. Das Abo ist neu auf dem SwissPass erhältlich. Gleichzeitig wird auch der Preis der Hundetageskarte um 10 Franken reduziert.
Eine wichtige Neuerung im öffentlichen Verkehr ist die Erweiterung der Rechte von Reisenden im Verspätungsfall ab 2021. Dies entschied der Bundesrat am 13. Mai 2020 mit der Verabschiedung des Verordnungspakets zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Reisende haben künftig einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt.
Beträge unter 5 Franken werden gemäss Verordnung nicht ausbezahlt, sprich Fahrausweise werden ab einem Wert von 20 (Verspätung über eine Stunde) respektive 10 Franken (Verspätung über zwei Stunden) entschädigt. Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber profitieren von einer Entschädigung. Der Betrag richtet sich dabei am Tageswert des Abos aus. Während eines Abonnementsjahres respektive -monats werden maximal 10 Prozent des Abonnementswerts entschädigt. Eingeführt werden die Passagierrechte per Januar 2021. Mit der Abwicklung der Entschädigungsanträge wurde die SBB auf Mandatsbasis beauftragt. Die Alliance SwissPass unterstützt die Erweiterung der Passagierrechte. Es handelt sich um einen deutlichen Schritt zugunsten der Interessen der Kundinnen und Kunden und betont die berechtigte hohe Erwartungshaltung an die Qualität des öffentlichen Verkehrs.
Thomas Ammann, Kommunikation Alliance SwissPass | kommunikation@allianceswisspass.ch | 076 553 82 81
Céline Thommen, Kommunikation Alliance SwissPass | kommunikation@allianceswisspass.ch | 076 553 82 82