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Die Hinterlegungsgebühr für GA-Inhaber fällt definitiv weg

Seit März 2018 bezahlen Inhaberinnen und Inhaber eines Generalabonnements keine Ge-bühr mehr, wenn sie ihr GA hinterlegen wollen. Die vorübergehende Regelung sollte per 1. März 2019 wieder aufgehoben werden. Nun hat sich die öV-Branche jedoch dazu entschlossen, die Hinterlegungsgebühr von 10 CHF ganz abzuschaffen.

Wer sein Generalabonnement für bis zu 30 Tage hinterlegen möchte, bezahlte bisher gemäss dem Tarif 654 eine Gebühr von 10 CHF je Hinterlegung. Bei der Rechnung für das GA im Folgejahr werden diese Tage in Form einer Preisreduktion gutgeschrieben.

2018 Wegfall aufgrund Mehrwertsteuersenkung

Als sich die Branche im Zuge der Senkung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte dazu entschloss, die dadurch resultierenden Mehrerträge an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben, strich sie die Gebühr für die Dauer eines Jahres zwischen dem 1. März 2018 und dem 28. Februar 2019.
Im Dezember hat sich die Gemeinschaft der Transportunternehmen nun entschlossen, auf die Wiedereinsetzung der Gebühr zu verzichten und sie gänzlich abzuschaffen. 2018 wurden rund 170'000 Hinterlegungen registriert. Mit dem Verzicht auf die Gebühr sollen Hürden abgebaut und einem Kundenbedürfnis Rechnung getragen werden.

Andere Regelungen bleiben bestehen

Die weiteren Bestimmungen betreffend Hinterlegung bleiben unverändert. So ist die Hinterlegung nach wie vor für eine Dauer von mindestens fünf, maximal 30 Tage und an jedem bedienten Schalter oder via Telefon beim Contact Center Brig möglich.

Medienmitteilung (PDF)


Die Hinterlegungsgebühr für GA-Inhaber fällt definitiv weg