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Am 25. Mai tritt die europäische Datenschutzkonvention in Kraft

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, kurz EU-DSGVO, in Kraft. Davon werden auch Schweizer Unternehmen betroffen sein. Während sich KMP und KVP bereits mit den Auswirkungen auf die DV-Daten beschäftigen, sind die TU gut beraten, sich mit der neuen Verordnung frühzeitig zu befassen.

Bei der EU-DSGVO handelt es sich um das neue Datenschutzrecht der EU, welches ab 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar Anwendung findet. Der Geltungsbereich der EU-DSGVO kann sich jedoch auch auf Unternehmen ausserhalb der EU erstrecken, welche Personendaten bearbeiten. Die Verordnung soll dafür sorgen, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger mehr Kontrolle über ihre Personendaten haben und die Unternehmen gleichzeitig stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Weit gefasster Anwendungsbereich

Grundsätzlich ist der Anwendungsbereich der EU-DSGVO sehr weit gefasst. Es gibt drei Konstellationen, welche zu einer Anwendbarkeit des Rechts auch auf Unternehmen in der Schweiz führen, die Personendaten bearbeiten:

  1. Das Unternehmen verfügt über eine Niederlassung in der EU.
  2. Das Unternehmen bietet gezielt Waren oder Dienstleistungen an Personen mit Wohnsitz in der EU an. Entscheidend ist dabei, ob sich das Angebot offensichtlich und beabsichtigt an Kunden mit Wohnsitz in der EU richtet.
  3. Das Unternehmen führt gegenüber Personen in der EU «Verhaltensbeobachtungen» durch, beispielsweise durch Web-Tracking der Homepage-Besucher.

ch-direct wird ausführlich informieren

Angewendet werden müssen die Bestimmungen der EU-DSGVO nur auf Kunden mit Wohnsitz in der EU. Da jedoch zu erwarten ist, dass es im Schweizer Datenschutzrecht ebenfalls Verschärfungen geben wird und sich das Schweizer Recht dem EU-Recht annähert, ist zu empfehlen, sämtliche Prozesse EU-konform anzupassen.
ch-direct wird zu diesem Thema in den nächsten Wochen via Newsletter und dem halbjährlich erscheinenden Magazin «direkt verbunden» ausführlich informieren.

In der Zwischenzeit sollten alle Transportunternehmen abklären, ob und in welchem Masse sie – abgesehen der DV-Daten – über Personendaten verfügen, die in den Anwendungsbereich der neuen Verordnung fallen könnten. Mit den DV-Daten beschäftigen sich die KMP und KVP bereits intensiv. Bezüglich dem zukünftigen Umgang mit den DV-Daten wird es in den nächsten Tagen einen Zirkularbeschluss der beiden Kommissionen geben.

In folgendem Factsheet findet Ihr eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur EU-DSGVO.