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Informations- und Anmeldesystem für die assistierte öV-Mobilität

Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs müssen ab dem 1. Januar 2024 barrierefrei zugänglich sein. So schreibt es das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor. In diesem Zusammenhang will die Kommission Vertrieb mit dem «Anmelde- und Infosystem der assistierten Mobilität» (AMO) eine Branchenlösung schaffen, die Kundeninformationen aus dem Echtzeitfahrplan bereitstellt und beispielsweise bei Verspätungen oder Ausfällen Hilfestellungen und Ersatzlösungen durch die Transportunternehmen anbietet. Zudem soll das «Contact Center Handicap» der SBB mit dem bestehenden Personal ab 2024 als Branchenlösung betrieben und zur zentralen Stelle für Kundeninformation zu barrierefreiem Reisen ausgebaut werden. Die erwarteten Gesamtkosten belaufen sich auf jährlich 2,1 Mio. Franken und werden nach dem Standardschlüssel gemäss Vorschrift 512 verrechnet.

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