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Zentrales Informationssystem SynServ

Die Branche des öffentlichen Verkehrs betreibt das zentrale Informationssystem «SynServ» über Reisende ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis. Dieses basiert auf einem Parlamentsbeschluss von 2015 und wurde von der öV-Branche per 1. April 2019 eingeführt. Die PostAuto AG bewirtschaftet das Informationssystem im Mandat.

Im zentralen Informationssystem «SynServ» werden alle Reisenden erfasst, die ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis im öffentlichen Verkehr kontrolliert werden. Mit dem Erfassen wird bezweckt, dass Personen, die wiederholt keinen oder nur einen teilgültigen Fahrausweis vorweisen konnten, ermittelt werden können; auch über das jeweilige Transportunternehmen hinaus.

Damit kann Missbrauch entgegengewirkt werden. Wer mehrfach ohne gültiges oder mit teilgültigem Ticket unterwegs ist, zahlt einen höheren Zuschlag.

Durch die nicht bezahlten Fahrausweise entstehen dem öffentlichen Verkehr geschätzte Einnahmenausfälle von etwa 200 Mio. Franken jährlich. Die fehlenden Einnahmen müssen Kundinnen und Kunden, welche die Fahrausweise bezahlen, aber auch Gemeinden, Kantone und der Bund tragen.

Gesetzliche Grundlagen

Für die Einführung des Informationssystems «SynServ» besteht mit Art. 20a des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) vom 20. März 2009 (Stand am 1. September 2023) eine gesetzliche Grundlage. Dieser lautet wie folgt: 

Art. 20a Informationssysteme über Reisende ohne gültigen Fahrausweis
1 Die konzessionierten Unternehmen können Informationssysteme betreiben, um:

a. Zuschläge wegen Reisens ohne gültigen Fahrausweis zu erheben;
b. den Zuschlag erhöhen zu können, wenn die reisende Person innert zwei Jahren zum wiederholten Mal keinen gültigen Fahrausweis vorweist;
c. Strafanträge wegen Benützung eines Fahrzeugs ohne gültigen Fahrausweis zu stellen.

2 Sie können in den Informationssystemen folgende Daten bearbeiten:

a. Daten, die zur Identifizierung der betroffenen Person notwendig sind;
b. Grund für die Erhebung des Zuschlags;
c. Zeitpunkt der Erhebung des Zuschlags;
d. aktuelle Daten aus den entsprechenden Informationssystemen anderer konzessionierter Unternehmen, um die Höhe des Zuschlags wegen Reisens ohne gültigen Fahrausweis berechnen zu können;
e. Daten über gestellte Strafanträge und den Stand der Strafverfahren

3 Sie können ihre Daten nach Absatz 2 Buchstaben a–d anderen konzessionierten Unternehmen durch Abrufverfahren zugänglich machen oder ihnen auf andere Weise bekannt geben, damit diese die Höhe des Zuschlags wegen Reisens ohne gültigen Fahrausweis berechnen können. Werden die Daten auf andere Weise bekannt gegeben, so sind unverzüglich auch alle Mutationen dieser Daten bekannt zu geben. 

4 Die Daten sind zu löschen:

a. unverzüglich, sobald feststeht, dass die betroffene Person keinen Einnahmenausfall verursacht hat;
b. nach zwei Jahren, wenn die betroffene Person die Zuschläge bezahlt hat und während dieser Zeit nicht mehr nachweislich ohne gültigen Fahrausweis gereist ist; die Daten können längstens während zehn Jahren aufbewahrt werden, wenn sie für die Durchsetzung der Forderungen gegenüber dieser Person benötigt werden.

5 Informationssysteme nach Absatz 1 können auch durch den Dachverband der Branche betrieben werden; in diesem Fall gelten die Absätze 2–4 für den Dachverband sinngemäss.

6 Der Bundesrat regelt insbesondere:

a. die Modalitäten des Zugriffs im Abrufverfahren;
b. die Ausübung des Auskunfts- und Berichtigungsrechts der betroffenen Person;
c. die Anforderungen an die Datensicherheit;
d. die Fristen für die Löschung und die Vernichtung der Daten. 


Betreiber

SynServ wird von der PostAuto AG im Mandat der öV-Branche betrieben und weiterentwickelt.

Da alle Transportunternehmen am selben System angeschlossen sind, werden Systemkosten eingespart und die Effizienz in der Rechnungsstellung erhöht. Dank dem Abgleich mit dem Adressmanagement der Post wird zudem die Adressqualität gesteigert.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://ticketcontrol.ch/info


Eintrag in SynServ

Kann eine Person keinen gültigen Fahrausweis vorweisen, wird dies vor Ort durch das Kontrollpersonal erfasst. Nachgelagert ist eine vertiefte Abklärung der Einzelfälle möglich. Dabei wird unter anderem geprüft, ob ein Fahrgast zum ersten Mal einen Zuschlag erhalten hat. Diese Abklärungen übernimmt die Servicestelle/das Backoffice des jeweiligen Transportunternehmens. 

Sofern Kundinnen und Kunden aufgrund einer Reise ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis in SynServ eingetragen wurden und damit nicht einverstanden sind, wenden sie sich an die Servicestelle/das Backoffice des entsprechenden Transportunternehmens. Die Behandlung von Kulanzfällen liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Transportunternehmen. Wer im Nachgang dazu eine weitere Überprüfung wünscht, kann sich bei den zuständigen Ombudsstellen melden.

Ein Vorfall bleibt grundsätzlich während zwei Jahren im zentralen Informationssystem. Wird das Fahren ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis von der zuständigen Stelle widerlegt, werden die Daten sofort gelöscht. Ereignet sich während zwei Jahren kein weiterer Vorfall, der zu einem Eintrag in SynServ führt, werden die Personendaten nach 24 Monaten vollständig gelöscht.


Auskunftsbegehren

Möchte eine Person wissen, ob sie im Informationssystem eingetragen ist und welche Daten über sie vorhanden sind, kann sie unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum bei der PostAuto AG ein Auskunftsbegehren stellen. Die gesuchstellende Person hat hierzu eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte beizulegen. Das schriftliche Auskunftsbegehren für alle im nationalen Informationssystem SynServ bearbeiteten Daten kann direkt an folgende Adresse eingereicht werden:

PostAuto AG
«SynServ»
Pfingstweidstrasse 60b
8080 Zürich
synserv@postauto.ch


Datenschutz

Das nationale Informationssystem SynServ wurde in Abstimmung mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) erstellt. An den Datenschutz werden höchste Ansprüche gestellt. Die Standards entsprechen sämtlichen Anforderungen der hiesigen Datenschutzgesetzgebung. Die Transportunternehmen und Kontrolleure haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Datenbank. Auch Strafverfolgungsbehörden erhalten keinen Zugriff.

Sämtliche an SynServ angebundene Transportunternehmen werden zudem vertraglich dazu verpflichtet, alle Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Weiter haben sie sich zu verpflichten, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.




Weitere Informationen zum Informationssystem SynServ finden Sie unter den folgenden Links der PostAuto AG: https://ticketcontrol.ch/info und https://www.postauto.ch/de/reisen-und-services/reisehinweise-und-reservationen/reisen-ohne-gueltiges-ticket

Am 21. Mai 2024 hat die Alliance SwissPass zudem eine Medienmitteilung zum Thema «Klarheit beim Kauf und im Umgang mit elektronischen Billetten» veröffentlicht.