Nachdem das Bundesamt für Verkehr das Übereinkommen 500 (Ue500) genehmigt hatte, konnte dieses per 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt werden. Es ergänzt das bestehende Übereinkommen 510 des Direkten Verkehrs sowie die Vereinbarung 551 der Verbünde.
Der erste, grundlegende Schritt Richtung Governance 2020 ist geschafft: Nachdem das Übereinkommen 500 (Ue500) von der Gesamtheit der am DV-Teilnehmenden sowie von allen 15 integralen Verbünden ratifiziert wurde, hat auch das Bundesamt für Verkehr grünes Licht gegeben und das Ue500 in seiner ersten Version befristet genehmigt bis zum 31.12.2021. Somit ist das Übereinkommen 500 per 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
Das Ue500 regelt und definiert die Zusammenarbeit zwischen dem Direkten Verkehr und den Verbünden neu. Es gilt als Vertrag zwischen dem Direkten Verkehr und den 18 Tarif- und Verkehrsverbünden, wovon 15 integral sind, und ergänzt die bestehenden Kooperationsverträge des Direkten Verkehrs (Ue510) und der Verbünde (Ve551).
Wie folgende Grafik visualisiert, konnte mit dem Ue500 die Brücke zwischen dem DV und den Verbünden gebaut werden. Dies zeigt sich dadurch, dass die Verbünde Kompetenzen bei den Tarifnebenbestimmungen sowie gewissen Standards an ein übergeordnetes Gremium abtreten. Im Gegenzug erhalten sie mehr Mitspracherecht bei nationalen Geschäften, wie beispielsweise dem SwissPass. Neu müssen sowohl die zuständigen Gremien des Direkten Verkehrs wie auch diejenigen der Verbünde zustimmen, bevor gemeinsame Tarifnebenbestimmungen oder Standards eingeführt oder geändert werden.
Weitestgehend unverändert bleiben hingegen die Zuständigkeiten in allen übrigen Tarifaspekten. Dies gilt insbesondere für Sortimente, Preise, Einnahmenverteilung und Marktbearbeitung.
Die Arbeiten an der zweiten Version, welche das bestehende Übereinkommen 510 des DV und die Vereinbarung 551 der Verbünde ablösen wird, sind unterdessen bereits in vollem Gang. Bis Ende 2019 sollen die Strukturen (Gremien, Geschäftsstelle etc.) des DV und der Verbünde in eine einzige Organisation und unter ein gemeinsames Dach zusammengeführt werden. Die Anlage 1 der nun in Kraft getretenen ersten Version des Ue500 dient dabei als Guideline.