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10. Mai ist der Stichtag für die Kulanzmassnahme im öV Schweiz

Am 8. April 2020 hatte die öV-Branche informiert, dass sie Inhaberinnen und Inhaber von Abonnementen für Nutzungsausfälle während der COVID-19-Pandemie mit über 100 Millionen Franken entschädigt. Diese Kulanzmassnahme ist – ohne finanzielle Mittel der öffentlichen Hand – für die Branche gerade noch trag- und verkraftbar. Um Klarheit zu schaffen, wer anspruchsberechtigt ist, wurde nun der 10. Mai 2020 als Stichtag definiert. Wer dann ein Verbund-, Strecken- oder Modulabo für ein Jahr besitzt, erhält einen halben Monat geschenkt.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben enormen Einfluss auf den öffentlichen Verkehr. Die Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist während der «Ausserordentlichen Lage» um rund 80 Prozent eingebrochen. Der Branche entgehen monatlich mehrere hundert Millionen Franken an Erträgen. Trotz dieser schwierigen Situation werden Inhaberinnen und Inhaber eines General-, Verbund-, Strecken- und Modulabonnements, die ihren Fahrausweis während der Pandemie aus verschiedenen Gründen nicht nutzen konnten, mit gesamthaft über 100 Millionen Franken entschädigt.

Um Klarheit zu schaffen, wer von dieser Kulanzmassnahme profitieren kann, hat die Alliance SwissPass nun den 10. Mai als Stichtag definiert. Bei einem Verbund-, Strecken- und Modulabo für ein Jahr heisst das: Wer an diesem Tag über ein gültiges Abo verfügt, erhält 15 Tage geschenkt. Dies gilt insbesondere auch für Kundinnen und Kunden, welche bis dahin ein neues Jahresabo kaufen.

Bestehende Abonnentinnen und Abonnenten müssen nichts unternehmen. Alle Entschädigungsberechtigten werden zeitnah von der öV-Branche informiert. Ein Gang zum Schalter oder ein Anruf beim Contact Center ist nicht notwendig.

Übersicht zu den Kulanzmassnahmen

Abonnement Voraussetzung Entschädigung Umsetzung
Generalabonnemente Ununterbrochene Gültigkeit vom 17. März bis 10. Mai (unabhängig einer allfälligen Hinterlegung). 15 Tage Gutschrift auf Kundenkonto, Anrechnung an nächste Rechnung.
Verbund-, Strecken- und Modulabonnemente Jahr auf dem SwissPass Am 10. Mai muss ein gültiges Abo vorhanden sein. 15 Tage Automatische Verlängerung der Abo-Gültigkeit.
Verbund-, Strecken- und Modulabonnemente Monat sowie Monatskarte zum Halbtax Am 17. März musste ein an diesem Tag gültiges Abo vorhanden gewesen sein. 15 Franken oder 15 Prozent des Abopreises (variiert) Gutschein/RailBon
oder Tageskarten

Für weitere Auskünfte

Thomas Ammann, Kommunikation Alliance SwissPass | kommunikation@allianceswisspass.ch | 076 553 82 81
Céline Thommen, Kommunikation Alliance SwissPass | kommunikation@allianceswisspass.ch | 076 553 82 82


10. Mai ist der Stichtag für die Kulanzmassnahme im öV Schweiz