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Ab 2021 werden Verspätungen im öffentlichen Verkehr einheitlich und kundenfreundlich entschädigt

Mit dem Gesetz zur Organisation der Bahninfrastruktur stärkt und erweitert der Bundesrat die Rechte von Reisenden im öffentlichen Verkehr im Verspätungsfall. Die Alliance SwissPass unterstützt diese Bestrebungen, denn es handelt sich um einen deutlichen Schritt zugunsten der Interessen unserer Kundinnen und Kunden. Eingeführt werden die Passagierrechte per 2021. Mit der Abwicklung der Entschädigungen hat die öV-Branche die SBB beauftragt.

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2020 das Verordnungspaket zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) verabschiedet. Die neuen gesetzlichen Regelungen stärken unter anderem die Rechte der Reisenden im öffentlichen Verkehr im Verspätungsfall. So haben Reisende künftig einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen am Reiseziel ab einer Stunde. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis und der Dauer der Verspätung. Reisende, die mit Einzel- und Streckenbilletten reisen, erhalten ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden 50 Prozent. Für Abonnementsbesitzer definiert die öV-Branche die Entschädigungsbedingungen und wird zu gegebenem Zeitpunkt dazu informieren.

Obwohl durch die neuen Entschädigungsregelungen zusätzlicher administrativer Aufwand für die Transportunternehmen entsteht, unterstützt die Alliance SwissPass diese Bestrebungen. Denn es handelt sich um einen deutlichen Schritt zugunsten der Interessen unserer Kundinnen und Kunden und setzt ein Zeichen bezüglich der hohen Erwartungshaltung an die Qualität des öffentlichen Verkehrs.

In der Vernehmlassung formulierten die öV-Unternehmen einige Änderungsanträge – mit dem Ziel, möglichst klare Rahmenbedingungen im operativen Umgang mit den Passagierrechten zu schaffen. Die Alliance SwissPass wird sich nun mit den Inhalten der verabschiedeten Verordnung auseinandersetzen, die Details der Umsetzung klären und diese bis zur ordentlichen Einführung am 1. Januar 2021 umsetzen. Sie hat eine Branchenarbeitsgruppe mit den dafür notwendigen Arbeiten beauftragt, welche sich bereits seit über einem Jahr mit dem Thema befasst. Für die Abwicklung der Entschädigungsanträge ab 2021 zeichnet die SBB im Mandat für die öV-Branche verantwortlich. Weitere Informationen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.


Für weitere Auskünfte

Thomas Ammann, Kommunikation Alliance SwissPass | kommunikation@allianceswisspass.ch | 076 553 82 81
Céline Thommen, Kommunikation Alliance SwissPass | kommunikation@allianceswisspass.ch | 076 553 82 82


Ab 2021 werden Verspätungen im öffentlichen Verkehr einheitlich und kundenfreundlich entschädigt