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Ab 2021 werden Verspätungen im öffentlichen Verkehr einheitlich und kundenfreundlich entschädigt

Mit dem Gesetz zur Organisation der Bahninfrastruktur stärkt und erweitert der Bundesrat die Rechte von Reisenden im öffentlichen Verkehr im Verspätungsfall. Die Alliance SwissPass unterstützt diese Bestrebungen, denn es handelt sich um einen deutlichen Schritt zugunsten der Interessen unserer Kundinnen und Kunden. Eingeführt werden die Passagierrechte per 2021. Mit der Abwicklung der Entschädigungen hat die öV-Branche die SBB beauftragt.

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2020 das Verordnungspaket zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) verabschiedet. Die neuen gesetzlichen Regelungen stärken unter anderem die Rechte der Reisenden im öffentlichen Verkehr im Verspätungsfall. So haben Reisende künftig einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen am Reiseziel ab einer Stunde. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis und der Dauer der Verspätung. Beträgt die Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Beträgt sie 120 oder mehr Minuten, werden 50 Prozent rückerstattet.

Auch Abonnemente werden entschädigt

Der Mindestbetrag liegt bei 5 Franken, sprich Billette sind ab 20 (Verspätung 60 bis 119 Minuten) respektive 10 Franken (Verspätung ab 120 Minuten) entschädigungspflichtig. Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber profitieren von einer Entschädigung. Der Betrag richtet sich dabei am Tageswert des Abos aus. Während eines Abonnementsjahres werden maximal 10 Prozent des Abopreises entschädigt. Ausgenommen von der Entschädigungslösung sind die Kinder-Mitfahrkarte, die Junior-Karte sowie FVP-Fahrausweise, welche einen zu geringen Tageswert aufweisen.

Obwohl durch die neuen Entschädigungsregelungen zusätzlicher administrativer Aufwand für die Transportunternehmen entsteht, unterstützt die Alliance SwissPass diese Bestrebungen. Denn es handelt sich um einen deutlichen Schritt zugunsten der Interessen unserer Kundinnen und Kunden und setzt ein Zeichen bezüglich der hohen Erwartungshaltung an die Qualität des öffentlichen Verkehrs.

Pilotversuch soll noch dieses Jahr starten

In der Vernehmlassung formulierten die öV-Unternehmen einige Änderungsanträge – mit dem Ziel, möglichst klare Rahmenbedingungen im operativen Umgang mit den Passagierrechten zu schaffen. Die Alliance SwissPass wird sich nun mit den Inhalten der verabschiedeten Verordnung auseinandersetzen, die Details der Umsetzung klären und diese bis zur ordentlichen Einführung am 1. Januar 2021 umsetzen. Sie hat eine Branchenarbeitsgruppe mit den dafür notwendigen Arbeiten beauftragt, welche sich bereits seit über einem Jahr mit dem Thema befasst. Für die Abwicklung der Entschädigungsanträge ab 2021 zeichnet die SBB im Mandat für die öV-Branche verantwortlich. Ein Pilotbetrieb soll noch in diesem Jahr starten.


Ab 2021 werden Verspätungen im öffentlichen Verkehr einheitlich und kundenfreundlich entschädigt