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Vertriebskosten im öV sollen wieder entschädigt werden

Anstatt nur Service- und Beratungsleistungen zu entschädigen, möchte der Strategierat mittels Provisionen auch Vertriebsaufwände im öffentlichen Verkehr wieder vergüten. Er hat an seiner Juni-Sitzung ein entsprechendes, modulares öV-Provisionsmodell freigegeben. Dieses sieht eine umsatzbasierte Verkaufsprovision von 3 Prozent über alle Kanäle und Sortimente vor. Optional können für Tiefpreissortimente (beispielsweise Kurzstreckenbillette) Minimalbeträge und für Hochpreissortimente (wie Jahresabonnemente) Maximalbeträge definiert werden. Hinzu kommt weiterhin eine Entschädigung für Beratung und Services an bedienten Verkaufsstellen.

NOVA Nutzungsbedingungen final

Die NOVA Nutzungsbedingungen regeln den diskriminierungsfreien Zugang zur öV-Vertriebsplattform NOVA («Netzweite öV-Anbindung»). Dieses Regelwerk wurde vom Strategierat freigegeben und soll zusammen mit dem öV-Provisionsmodell als Gesamtpaket verabschiedet werden. Aufgrund der Wichtigkeit des Geschäfts, erfolgt zuerst eine Vorprüfung durch das Bundesamt für Verkehr. Nach dieser Vorprüfung werden sowohl das öV-Provisionsmodell wie auch die NOVA Nutzungsbedingungen der Gesamtheit der am NDV Teilnehmenden und den Verbünden zur Freigabe beziehungsweise Ratifizierung vorgelegt.