Fahrdienste für nicht behindertengerechte Haltepunkte werden schweizweit ausgeschrieben
Mit AMO, dem Anmelde- und Informationssystem für assistierte Mobilität, stellt die öV-Branche die Umsetzung der Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ab 1. Januar 2024 sicher. Ab diesem Datum müssen an Haltepunkten, welche nicht den baulichen Vorgaben des Gesetzes entsprechen, alternative Hilfestellungen und Ersatzlösungen angeboten werden. Der Strategierat hat nun entschieden, dass das Mandat «Vertrieb & Services» der Alliance SwissPass den national einheitlichen Anmelde- und Koordinationsprozess verantwortet. Zudem wird die Ausschreibung und Beschaffung der Vermittlerleistungen und die Leistungserbringung, etwa mit Taxis, für den ganzen öV durch die SBB im Mandat erfolgen.