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Das neue Regelwerk Datennutzung ist in Kraft

Per 10. Dezember 2017 trat das Regelwerk Datennutzung in der Version 4.0 in Kraft, welches die Nutzung von Kundendaten innerhalb der Branche regelt. Gestärkt werden in der neusten Version vor allem die verkaufenden Transportunternehmen, während die erweiterte Datennutzung deutlich eingeschränkt wird.

Das Regelwerk Datennutzung dient als Praxisleitfaden und zeigt dem Datenbearbeiter auf, welche Möglichkeiten er in der Planung und Durchführung von Direktmarketing-Kampagnen auf Basis von DV-Kundendaten hat. Ebenso deckt es die Datenbearbeitungsmöglichkeiten auf internetbasierten Kundenplattformen sowie Mobile Apps einzelner Transportunternehmen (TU) ab.

Kundenwissen wird verbessert

Gegenüber der Vorgängerversion wurde das verkaufende TU dahingehend gestärkt, dass die eigenständige Nutzung der Kundendaten aus der Kundenbeziehung des Vertriebs uneingeschränkt möglich ist. Ebenfalls verbessern sich das Kundenwissen und dementsprechend die Marketingeffizienz für den Direkten Verkehr, da neu die Nutzung der personalisierten Kundendaten aus Billettverkäufen aller Vermittler-TU möglich ist. Daraus leitet sich die Pflicht ab, dass das verkaufende Unternehmen die personalisierten Billettverkäufe inklusive den notwendigen Kundeninformationen an die NOVA-Plattform liefert. Die erweiterte Datennutzung bleibt im Regelwerk erhalten, wird aber deutlich eingeschränkt.

Wichtigste Punkte in Factsheet zusammengefasst

Zusätzlich zu beachten ist der angepasste Prozess zur Bestellung bzw. Lieferung von Kundendaten zu Marketingzwecken im Rahmen der erweiterten Datennutzung, welcher in Kapitel 4.3 des Regelwerks abgebildet ist und neu aufgrund der Freigabe durch die Arbeitsgruppe öV-Vermarktung einen längeren Vorlauf hat.

Die wichtigsten Punkte des Regelwerks sind im Factsheet zum Regelwerk kompakt zusammengefasst. Bei generellen Fragen zum Regelwerk wenden Sie sich bitte an jonathan.keller@sbb.ch, 078 641 28 39.