Weitere Brancheninformationen kurz und knackig serviert: Bussen-Praxis bei Asylsuchenden ohne gültigen Fahrausweis, neue Weiterverrechnung der Geschäftskunden-Rabatte an die Transportunternehmen und die wichtigsten Termine von ch-direct im 2018.
Mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ist folgende Praxis vereinbart zur Problematik mit asylsuchenden Personen ohne gültigen Fahrausweis, die oft den Wohnort wechseln und entsprechend schwer auffindbar sind: Aufgrund des grossen Nachforschungsaufwands beschränken sich die Transportunternehmen auf die Suche nach notorischen Schwarzfahrern. Dafür senden sie dem SEM eine Liste zur Adressnachforschung, die innert zwei bis drei Tagen bearbeitet wird. In der Folge sollen diese Personen angezeigt und nach Möglichkeit betrieben werden, sofern sich der Asylsuchende in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) aufhält. Der Brief wird an das jeweilige EVZ adressiert und dem Betroffenen weitergeleitet. Befindet sich der Asylsuchende nicht mehr im EVZ, wird der Brief retourniert mit dem Vermerk, ob der Adressat bereits einem Kanton zugewiesen, abgereist oder unbekannten Aufenthaltsortes ist. In letzteren beiden Fällen rät ch-direct aufgrund der geringen Erfolgsaussichten von einer Betreibung ab.
Kontakte beim SEM: cedric.hofstetter@sem.admin.ch & AEVZ-Sekretariat@sem.admin.ch.
Für Geschäftskunden (B2B) werden, gemäss dem T615 und der V512, Rabatte auf bestimmte Produkte des Direkten Verkehrs gewährt. Die Finanzierung der gewährten Rabatte wird durch die beteiligten Transportunternehmen getragen und heute mittels nachträglich festgelegtem Verteilschlüssel einmal jährlich weiterverrechnet. Durch die Verteilschlüssel-Methode erfolgt die Verteilung der Rabattsumme heute nicht spitz auf Basis des jeweiligen Sortiments, sondern des Gesamtumsatzes. Dies hat zur Folge, dass gewisse TU heute zu viel bzw. zu wenig des Rabatts mitfinanzieren.
Mit der NOVA-Plattform ist es nun technisch möglich, eine gerechte spitze Verteilung der Rabatte umzusetzen. Dabei werden die Anteile je TU jeweils direkt berechnet (auf Basis der Tarifkilometer oder des jeweiligen Sortiment-Verteilschlüssels). Ziel dieser Umstellung ist eine zeitnahe, faire und transparente Finanzierung der B2B-Rabatte. Zudem werden die heute manuellen Prozesse automatisiert und dadurch Personalkosten eingespart.
Durch die Umstellung auf die neue Verrechnungsmethode können Umverteilungseffekte zwischen den TU entstehen. Die Umsetzung erfolgt per 1. Januar 2018 und betrifft nur die Verkäufe über NOVA. Weitere Informationen können Sie dem KMP-Antrag vom 03. November 2017 entnehmen.
Zum Jahresende informieren wir Sie gerne über die ersten wichtigen Termine von ch-direct im Jahr 2018:
Weitere Details, Daten und alle Informationen zur Anmeldung finden Sie unter ch-direct.org/Veranstaltung-ch-direct. Wir freuen uns auf Sie!