Mit dem dritten Hochlaufschritt kehrt der öffentliche Verkehr sowohl betrieblich wie auch tarifarisch weitgehend zum Normalbetrieb zurück. Ab dem 8. Juni 2020 sind wieder Sparbillette und Spartageskarten erhältlich. Die während der «Aussergewöhnlichen Lage» eingeführte Online-Hinterlegung des GA behält die Branche bei. Und sie beseitigt eine Tarifinkonsistenz, indem sie die Gültigkeit der Streckenbillette generell auf einen Tag festsetzt.
Mitte März 2020 startete der öffentliche Verkehr als Folge der COVID-19-Pandemie mit der Sistierung diverser Verbindungen und Angebote den grössten Fahrplanwechsel der Geschichte. Gut zwölf Wochen später wird am 8. Juni mit dem dritten Hochlaufschritt das Angebot im öV Schweiz wieder weitgehend vollständig hergestellt. Auf diesen Zeitpunkt hin kehrt die Branche tarifarisch wieder zum Normalbetrieb zurück. Es gelten wieder die regulären Tarifbestimmungen.
Ab dem 8. Juni können für schwach ausgelastete Verbindungen im öffentlichen Verkehr wieder Sparbillette über die Webshops und Smartphone-Applikationen gekauft werden. Ebenso sind wieder Spartageskarten in den gewohnten Kontingentierungen und Preisabstufungen erhältlich. Der Verkauf war aufgrund der COVID-19-Pandemie seit dem 19. März eingestellt.
Die Möglichkeit, das Generalabonnement via Online-Formular einfach, bequem und kostenlos für 5 bis 30 Tage zu hinterlegen, behält die Branche bei. Das Formular wurde aufgrund der vielen Hinterlegungsanträge nach Ausrufung der «Ausserordentlichen Lage» kurzfristig zur Verfügung gestellt. Es wird demnächst auf die Plattform www.swisspass.ch überführt und ins reguläre Angebot aufgenommen. Die rückwirkende Hinterlegung – ebenfalls eine Kulanzmassnahme während der Pandemie – ist ab sofort jedoch nicht mehr möglich.
Die Alliance SwissPass beseitigt zudem eine Ungleichheit bei der Gültigkeit der Streckenbillette im Nationalen Direkten Verkehr. Während Billette für kürzere Strecken sowie sämtliche elektronischen Tickets einen Tag gültig sind, konnten am Schalter oder Billettautomaten gekaufte Streckenbillette und Klassenwechsel ab ca. 116 Kilometer bis anhin während zehn Tagen genutzt werden. Im Sinne der Vereinfachung und Harmonisierung hat die öV-Branche nun entschieden, die Gültigkeit generell auf einen Tag festzusetzen. Diese Massnahme wird per Anfang Juni umgesetzt – auch weil aufgrund der Hygienemassnahmen die Billette in der Kontrolle derzeit nicht händisch entwertet werden können.
Thomas Ammann, Kommunikation Alliance SwissPass | kommunikation@allianceswisspass.ch | 076 553 82 81
Céline Thommen, Kommunikation Alliance SwissPass | kommunikation@allianceswisspass.ch | 076 553 82 82