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Fahrgastrechte: Evaluation zur Sonderlösung im Seilbahn- und Schiffsverkehr erst im Jahr 2023

Seit dem 1. Januar 2021 gelten im gesamten Schweizer öV die erweiterten Fahrgastrechte, welche bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung vorsehen. Obwohl in der Verordnung des Bundes explizit ausgeschlossen, werden auch Verspätungen im öffentlichen Seilbahn- und Schiffsverkehr entschädigt. Diese Ausnahmeregelung hat die Kommission Markt nun um ein weiteres Jahr verlängert, da aufgrund der COVID-19-Pandemie markant weniger Reisende unterwegs waren und zudem die Pünktlichkeit hoch war. Entsprechend gibt es nicht ausreichend Erfahrungswerte. Die Regelung wird daher im Jahr 2023 erneut überprüft.

Fahrgastrechte: Evaluation zur Sonderlösung im Seilbahn- und Schiffsverkehr erst im Jahr 2023